Erstens:
Wir lobpreisen Allah – erhaben ist Er –, der dir den Weg erleuchtet, dir die Wahrheit lieb gemacht und dir die Überzeugung zur wahren Religion, dem Islam, ermöglicht hat. Nun fehlt dir nur noch, das Glaubensbekenntnis auszusprechen, damit deine Angelegenheit aufrecht wird und du Erfolg im Diesseits und im Jenseits erlangst. So beeile dich, o du Vernünftige, diesen Schritt umzusetzen, und bitte Allah um Standhaftigkeit auf Seiner Religion. Und aller Lobpreis gebührt Allah, dem Herrn der Welten.
Zweitens:
Damit du eine rechtschaffene Ehefrau wirst, die bei Allah – erhaben ist Er – angenommen ist, raten wir dir, nach dem Gehorsam gegenüber Allah, dazu, deinem Ehemann zu gehorchen, solange er dich nicht zu etwas Schlechtem oder Sündhaftem auffordert. Denn der Gehorsam der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann gehört zu den wichtigsten Grundprinzipien der Ehe, zu denen der Islam aufruft.
Von Muʿadh Ibn Jabal – möge Allah mit ihm zufrieden sein – wird berichtet, dass er sagte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sagte: „Wenn ich jemandem befehlen würde, sich vor jemandem niederzuwerfen, dann würde ich der Frau befehlen, sich vor ihrem Ehemann niederzuwerfen, aufgrund der Gewaltigkeit seines Rechts. Und keine Frau wird die Süße des Glaubens kosten, bis sie das Recht ihres Ehemannes erfüllt, selbst wenn er sie um sich selbst bittet, während sie auf dem Sattel (eines Reittiers) sitzt.”
Al-Haythami sagte: „Er wurde vollständig von Al-Bazzar überliefert und in gekürzter Form von Ahmad. Die Überlieferer sind die Überlieferer des Sahih.” „Majmaʿ Az-Zawaʾid” (4/309).
Drittens:
Danach obliegt es dir, die schlechten Gewohnheiten aufzugeben, die du vor dem Islam getan hast und die dem Islam und seinen Geboten widersprechen.
Dazu gehört zum Beispiel das Sich-Zur-Schau-Stellen (arab. Tabarruj), das Offenlegen der Schönheit und das Nichttragen der islamisch vorgeschriebenen Kleidung - falls du zu denen gehörst, die diese Kleidung nicht tragen.
Du musst ebenfalls die Gewohnheiten der Ungläubigen aufgeben, wie das Sichvermischen mit Männern und das Pflegen von Freundschaften mit fremden Männern, die nicht zu deinen Maharim gehören.
Und du sollst dir die Gewohnheiten der Muslime und die Gebote ihrer Religion aneignen, die dazu aufrufen, das Ansehen der muslimischen Frau zu wahren und sie davor zu bewahren, sich in Märkten und an Orten schamlos zu verhalten, wo sich achtlos mit Männern vermischt wird, denn darin liegt eine Verletzung der Ehre des Ehemannes.
Viertens:
Was den Lebensstil betrifft, dem du folgen sollst: Das besteht darin, dich an die Gebote zu halten, die Allah vorgeschrieben hat, und das zu meiden, was Allah – erhaben ist Er – verboten hat, wie das Einhalten des Gebets, das Fasten und das Gedenken Allahs – erhaben ist Er – in jeder Lage. Dabei hilft dir alles, was das Lesen des Quran und das Studium nützlicher Bücher betrifft, die den Islam und seine Lehren vermitteln.
Fünftens:
Was die Regeln für das Betreten der Moschee der Frau betrifft, so sind sie:
1.Sie darf nicht parfümiert, geschmückt oder aufreizend gekleidet hinausgehen und das gilt nicht nur für den Weg zur Moschee, sondern immer, wenn sie ihr Haus verlässt. Es ist ihr verboten, parfümiert aus dem Haus zu gehen. Ihre Absicht beim Verlassen des Hauses soll darin bestehen, das Gebet für Allah – erhaben ist Er – zu verrichten oder an einer Wissensitzung teilzunehmen, in der sie die Urteile ihrer Religion lernt.
Von Abu Hurayrah wird berichtet, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sagte: „Hindert die Dienerinnen Allahs nicht daran, die Moscheen Allahs zu besuchen – doch sie sollen hinausgehen, während sie nicht parfümiert sind.” Überliefert bei Abu Dawud (565) und als authentisch eingestuft von Al-Albani in „Sahih Abi Dawud” (529).
2.Es ist für den Muslim eine Sunnah, beim Verlassen seines Hauses auf dem Weg zur Moschee das Bittgebet für den Gang zur Moschee zu sprechen:
Von ʿAbdullah Ibn ʿAbbas wird berichtet, dass er sagte: „…Dann rief der Gebetsrufer zum Gebet, und der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – ging hinaus zum Gebet und sprach dabei: ‚O Allah, mache in meinem Herzen Licht, und auf meiner Zunge Licht, und in meinem Gehör Licht, und in meinem Blick Licht, und hinter mir Licht, und vor mir Licht, und über mir Licht, und unter mir Licht. O Allah, gib mir Licht.‘” Überliefert bei Muslim (763).
3.Wenn man die Moschee betritt, soll man sie mit dem rechten Fuß betreten und das sprechen, was vom Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm – überliefert ist:
Von Abu Humayd oder von Abu Usayd wird berichtet, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sagte: „Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er sagen: ‚O Allah, öffne mir die Tore Deiner Barmherzigkeit.‘ Und wenn er hinausgeht, soll er sagen: ‚O Allah, ich bitte Dich um Deine Gunst.‘” Überliefert bei Muslim (713).
Und in einigen Überlieferungen wird am Anfang beider (Bittgebete) die Ergänzung (überliefert): „Im Namen Allahs, o Allah, segne Muhammad.”
Siehe: At-Tirmidhi (314) und Ibn Majah (771). Von Al-Albani als authentisch eingestuft in „Sahih Ibn Majah” (625).
Von Haywah Ibn Shurayh wird berichtet, dass er sagte: Ich traf ʿUqbah Ibn Muslim und sagte zu ihm: „Mich erreichte, dass du von ʿAbdullah Ibn ʿAmr Ibn Al-ʿAs berichtet hast: Vom Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm –, dass er, wenn er die Moschee betrat, sagte: ‚Ich nehme Zuflucht bei Allah, dem Allgewaltigen, und bei Seinem edlen Angesicht und Seiner ewigen Macht vor dem verfluchten Satan.‘ Er sagte: Nur das? Ich sagte: Ja. Er sagte: „Wenn er das sagt, sagt der Satan: ‚Er ist vor mir den restlichen Tag geschützt.‘” Überliefert von Abu Dawud (466). Als authentisch eingestuft von Shaykh Al-Albani in „Sahih Abi Dawud” (441).
4.Wenn der Muslim die Moschee betritt, soll er sich nicht setzen, bevor er zwei Gebetseinheiten als Begrüßung der Moschee verrichtet hat.
Von Abu Qatadah As-Sulami wird berichtet, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sagte: „Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er zwei Gebetseinheiten verrichten, bevor er sich hinsetzt.” Überliefert bei Al-Bukhari (433) und Muslim (714).
Überliefert bei Abu Dawud (455) von 'Aischah – möge Allah mit ihr zufrieden sein –, dass sie sagte: „Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – befahl, die Moscheen in den Wohnvierteln zu errichten, sie zu reinigen und mit Duftstoffen zu versehen.” Von Al-Albani als authentisch eingestuft in „Sahih Abi Dawud” (437).
5.Die Beduftung und Reinigung der Moschee, für den, der dazu in der Lage ist:
Von Abu Dharr wird berichtet, dass der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sagte: „Mir wurden die Taten meiner Ummah gezeigt, die guten und die schlechten. Und ich fand unter ihren besten Taten: Dass etwas Schädliches vom Weg entfernt wurde. Und ich fand unter ihren schlechtesten Taten: Speichel, der in der Moschee liegt und nicht beseitigt wird.” Überliefert bei Muslim (553).
6.Vermeiden, die Stimme in den Moscheen zu erheben, selbst beim Lesen des Quran, wenn dadurch andere Betende gestört werden:
Von Abu Saʿid wird berichtet, der sagte: „Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – zog sich zur Anbetung in die Moschee zurück (arab. Iʿtikaf) und hörte einige Leute laut beim Rezitieren. Da hob er den Vorhang an und sagte: ‚Wahrlich, jeder von euch steht im vertraulichen Gespräch mit seinem Herrn, so soll keiner den anderen stören, und keiner soll seine Stimme beim Rezitieren, über die des anderen erheben.‘ - oder er sagte: Im Gebet” Überliefert bei Abu Dawud (1332), und von Al-Albani als authentisch eingestuft in „Sahih Abi Dawud” (1183).
7.Das Verlassen der Moschee erfolgt mit dem linken Fuß und mit dem überlieferten Bittgebet:
Von Abu Hurayrah wird berichtet, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sagte: „Wenn einer von euch die Moschee betritt, so soll er den Segenswunsch auf den Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sprechen und sagen: ‚O Allah, öffne mir die Tore Deiner Barmherzigkeit.‘ Und wenn er hinausgeht, so soll er den Segenswunsch auf den Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sprechen und sagen: ‚O Allah, schütze mich vor dem verfluchten Satan.‘” Überliefert von Ibn Majah (773). Der Hadith wurde von Shaykh Al-Albani als authentisch eingestuft in „Sahih Al-Jamiʿ” (515).
Sechstens:
Was das Lesen des Quran betrifft, so sollte man (sich darin bemühen) seine Rezitation zu vermehren, denn für jeden Buchstaben, den du liest, bekommst du zehn gute Taten. Es ist erlaubt, den Quran sowohl im Zustand der rituellen Reinheit als auch ohne diese zu lesen, da der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – Allah in allen seinen Lebenslagen gedachte. Überliefert bei Muslim (373). - Doch vollkommener ist es, vor der Lesung die Gebetswaschung zu vollziehen.
Von Al-Muhajir Ibn Qunfudh wird berichtet: „Er kam zum Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm –, während dieser urinierte. Er grüßte ihn mit dem Friedensgruß, doch der Prophet antwortete ihm nicht, bis er die Gebetswaschung vollzogen hatte. Dann entschuldigte er sich bei ihm und sagte: ‚Ich mochte es nicht, Allah – mächtig und majestätisch ist Er – zu gedenken, außer im Zustand der Reinheit – oder er sagte: im Zustand der rituellen Reinheit.‘” Überliefert von Abu Dawud (17), der Wortlaut stammt von ihm und von Ibn Majah (350). Shaykh Al-Albani – möge Allah ihm barmherzig sein – stufte ihn als authentisch ein in „Sahih Al-Jamiʿ” (2472).
Es ist jedoch für die Person im Zustand der großen rituellen Unreinheit (arab. Junub) verboten, den Quran zu lesen. Was die menstruierende Frau betrifft, so ist die richtige Meinung, dass es ihr erlaubt ist, den Quran zu lesen. Siehe Frage (2564).
Dies alles gilt beim Lesen des Quran, ohne den Mushaf zu berühren. Was jedoch das Berühren des Mushaf betrifft, so ist dies nur für jemanden erlaubt, der im Zustand der rituellen Reinheit ist, aufgrund der Aussage des Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Den Quran darf niemanden berühren, außer wer rein ist.” Überliefert von Malik in Al-Muwatta (419) und als authentisch eingestuft von Al-Albani in „Irwaʾ Al-Ghalil” (122).
Wenn also ein Muslim den Quran aus dem Mushaf lesen will, ohne im Zustand der rituellen Reinheit zu sein, dann soll er den Mushaf mit einer Barriere anfassen, etwa indem er Handschuhe trägt.
Siebtens:
Es ist für ihn empfohlen, mit Demut zu lesen, über die Verse nachzusinnen, die er rezitiert, und bei Begriffen, dessen Bedeutung ihm schwerfällt, zu fragen, damit sich Wissen mit der Rezitation verbindet. Danach soll er sich bemühen, nach dem, was er gelernt hat, zu handeln und die Urteile, die im Quran enthalten sind, in die Tat umzusetzen.
Und Allah weiß es am besten.