Erstens:
Zu den Gaben Allahs - erhaben ist Er - gegenüber Seinen Dienern gehört es, dass Er für jede Krankheit ein Heilmittel bestimmt hat und zur Behandlung ermutigt. Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Allah hat keine Krankheit herabgesandt, ohne auch ein Heilmittel dafür herabzusenden.“ Überliefert von Al-Bukhari (5678)
Jabir berichtete, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Für jede Krankheit gibt es ein Heilmittel. Wenn das richtige Heilmittel auf die Krankheit trifft, wird sie - mit der Erlaubnis Allahs - mächtig und majestätisch ist Er - geheilt.“ Überliefert von Muslim (2204).
Ibn Al-Qayyim - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Worte des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ‚Für jede Krankheit gibt es ein Heilmittel‘ stärken sowohl den Kranken als auch den Arzt und ermutigen dazu, nach dem Heilmittel zu suchen und es zu erforschen.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Zad Al-Ma'ad” (4/15).
Obwohl das Behandeln und die Suche nach Heilung erlaubt und empfohlen sind, gibt es dennoch ein Verbot, sich mit verbotenen (Mitteln) zu behandeln.
Wail Al-Hadrami berichtete, dass Tariq ibn Suwaid Al-Ju'fi den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - nach dem Alkohol fragte. Er (der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm -) verbot es ihm oder missbilligte es, ihn herzustellen. Daraufhin sagte Tariq: „Ich stelle ihn nur als Medizin her.“ Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte dann: „Es ist kein Heilmittel, sondern eine Krankheit.“ Überliefert von Muslim (1948).
Abu Hurayrah berichtete: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot die Verwendung schlechter Medikamente.“ Überliefert bei At-Tirmidhi (2045); als authentisch eingestuft von Al-Albani.
Abu Ad-Darda berichtete, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Allah hat sowohl die Krankheit als auch das Heilmittel herabgesandt und für jede Krankheit ein Heilmittel bestimmt. Behandelt euch also, und behandelt euch nicht mit Verbotenem.“ Überliefert bei Abu Dawud (3874). Shaykh Al-Albani - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Der Hadith ist in seiner Bedeutung authentisch, aufgrund unterstützender (Überlieferungen).“ Ende des Zitats, entnommen aus: „At-Ta'liqat Ar-Radiya 'ala Ar-Rawda An-Nadiyah” (3/154).
Zweitens:
Es ist nicht so, dass ein Medikament allein aufgrund der Aussage, es enthalte Verbotenes wie Alkohol oder Unreines wie Schwein, automatisch haram ist. Vielmehr gibt es dazu eine detaillierte (Darlegung) unter den Gelehrten, die sich wie folgt zusammenfassen lässt:
- Behandlung mit rein verbotenen oder unreinen Substanzen:
Dazu gehört die Behandlung mit Alkohol oder wie es manche Menschen in einigen Ländern machen: das Trinken des eigenen Urins.
Dies ist verboten, aufgrund der bereits erwähnten Hadithe, die das Heilen mit Alkohol und unreinen Substanzen untersagen.
Ibn Taymiyyah - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Behandlung mit verbotenen und unreinen Substanzen ist verboten. Die Beweise für das Verbot, wie die Aussage Allahs, erhaben ist Er: „Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem“ (Al-Maʾida:3), und der Hadith: „Jedes Raubtier mit Reißzähnen ist verboten.“ sowie die Aussage Allahs, erhaben ist Er: „O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans.“ (Al-Maʾida:90), sind allgemein und gelten sowohl für den Fall der Behandlung als auch außerhalb davon. Wer zwischen beiden unterscheidet, trennt, was Allah zusammengefügt hat, und macht eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot - und das ist nicht zulässig.“ Ende des Zitats, entnommen aus: Majmu' Al-Fatawa (21/562) mit leichter Anpassung.
Ibn Al-Qayyim - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Behandlung mit Verbotenem ist sowohl aus islamisch-rechtlicher als auch aus rationaler Sicht verwerflich. Was die rechtliche Sicht betrifft, so wurde dies bereits durch die erwähnten Hadithe und andere Beweise (dargelegt). Was die rationale Sicht betrifft, so hat Allah - erhaben ist Er - das Verbotene nur wegen seiner Schädlichkeit verboten. Er hat dieser Gemeinschaft nichts Gutes als Strafe verboten, so wie Er es den Kindern Israels (arab. Bani Israil) verboten hat, mit Seiner - erhaben ist Er - Aussage: „Wegen Ungerechtigkeit derer, die dem Judentum angehören, hatten Wir ihnen gute Dinge verboten, die ihnen erlaubt gewesen waren.“ (An-Nisa:160). Vielmehr hat Er dieser Umma nur das verboten, was schlecht ist, und sein Verbot dient ihrem Schutz und ihrer Bewahrung vor dem Konsum. Daher ist es nicht angemessen, mit etwas Verbotenem Heilung von Krankheiten und Leiden zu suchen. Selbst wenn es sie (die Krankheit) entfernt, verursacht es doch eine noch größere Krankheit im Herzen aufgrund der in ihm enthaltenen Schädlichkeit. Somit hätte derjenige, der sich mit Verbotenem behandelt, zwar die Krankheit seines Körpers geheilt, doch auf Kosten einer Krankheit seines Herzens.“ Ende des Zitats, entnommen aus: Zad Al-Ma'ad (4/143).
- Medikamente, die berauschende Substanzen enthalten:
Das Vorhandensein einer berauschenden Substanz in einem Medikament kann in zwei Zustände unterteilt werden:
Erster Zustand: Wenn die Menge der berauschenden Substanz so gering ist, dass eine Person selbst dann nicht berauscht wäre, wenn sie eine große Menge dieses Medikaments trinken würde.
In diesem Fall haben einige Gelehrte erlaubt, ein solches Medikament einzunehmen. Der Grund dafür ist, dass Alkohol verboten wurde, weil sowohl eine geringe als auch eine große Menge berauschend wirkt. Dieses Medikament hingegen hat die Eigenschaft des Rausches verloren - weder eine kleine noch eine große Menge führt zur Berauschung. Daher haben sie die Einnahme für erlaubt erklärt.
Zweiter Zustand:
Wenn der Anteil der berauschenden Substanz im Medikament hoch ist, sodass eine Person berauscht wäre, wenn sie eine große Menge davon trinkt, dann ist die Einnahme für den Kranken in solch einem Fall nicht erlaubt. Der Grund dafür ist, dass die berauschende Eigenschaft weiterhin vorhanden ist, wodurch es das gleiche Urteil wie Alkohol erhält.
'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - berichtete: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - wurde nach ‘Al-Bit‘ (ein fermentiertes Getränk) gefragt, woraufhin er sagte: „Jedes Getränk, das berauscht, ist verboten.“ Überliefert von Muslim (2001).
Jabir Ibn 'Abdillah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Was in großer Menge berauscht, ist in geringer Menge (ebenfalls) verboten.“ Überliefert von Abu Dawud (3681); als authentisch eingestuft von Al-Albani in Sahih Abi Dawud (3681).
- Medikamente, die unreine und verbotene Substanzen enthalten:
Zum Beispiel einige Medikamente, die Schweinefett oder Teile von verendeten Tieren enthalten usw.
Hier gibt es zwei Zustände:
Erster Zustand: Wenn diese unreinen verbotenen Substanzen bei der Mischung mit dem Medikament eine chemische Umwandlung (arab. Istihala) durchlaufen.
Istihala bedeutet: „Die Umwandlung und Veränderung einer Substanz in eine völlig neue Form.“ Ende des Zitats, entnommen aus: Al-Mausu‘ah Al-Fiqhiyyah, (3/213).
Einige unreine Substanzen durchlaufen während des Herstellungsprozesses eines Medikaments chemische Umwandlungen, wodurch sie ihre ursprünglichen Eigenschaften verlieren und zu anderen Stoffen werden.
Viele Gelehrte vertreten die Ansicht, dass eine unreine Substanz als rein gilt, wenn sie ihre ursprünglichen Eigenschaften verliert und sich in etwas anderes verwandelt. In diesem Fall entfällt der Grund für ihre Unreinheit.
Al-Qarafi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Allah - erhaben ist Er - hat nicht über Substanzen geurteilt, dass sie allein aufgrund ihrer materiellen Existenz oder ihrer stofflichen Beschaffenheit unrein oder verunreinigt sind - darin besteht Einigkeit unter den Gelehrten. Vielmehr geschieht dies aufgrund spezifischer Merkmale, wie einer bestimmten Farbe oder einer besonderen Eigenschaft, die normalerweise in diesen Stoffen vorhanden ist. Wenn diese Merkmale und Eigenschaften verschwinden, entfällt auch das Urteil (über ihre Unreinheit), weil die Ursache dafür nicht mehr besteht.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Furuq“ (2/207).
Ibn Al-Qayyim - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Und auf diesem Grundsatz: So ist die Reinheit des Alkohols durch die Umwandlung gemäß der Analogie (arab. Qiyas), denn er ist unrein aufgrund der Eigenschaft des Üblen. Wenn also der Grund (für die Unreinheit) verschwindet, verschwindet auch das Urteil (darüber). Und dies ist ein Grundprinzip der islamischen Gesetzgebung in ihren Quellen und Anwendungen, ja sogar das Grundprinzip von Belohnung und Bestrafung. Und darauf basiert: Die richtige Analogie ist, dies auf alle Unreinheiten auszudehnen, wenn sie eine Umwandlung durchlaufen. Und der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - ließ die Gräber der Götzendiener an der Stelle seiner Moschee ausheben, ohne die Erde zu entfernen. Und Allah - erhaben ist Er - hat darüber berichtet, dass die Milch zwischen Verdauungsresten und Blut hervorkommt. Und die Muslime sind sich darüber einig, dass, wenn ein Tier mit Unreinem gefüttert wird, dann aber isoliert und mit reinem (Futter) versorgt wird, seine Milch und sein Fleisch erlaubt sind. Ebenso werden Pflanzen und Früchte, die mit unreinem Wasser bewässert wurden, wenn sie anschließend mit reinem (Wasser) bewässert werden, erlaubt. Dies liegt daran, dass die unreine Eigenschaft sich umgewandelt hat und durch Reinheit ersetzt wurde. Und das Gegenteil davon ist: Wenn das Reine sich in Unreines verwandelt, wird es unrein - wie Wasser und Nahrung, wenn sie sich in Urin und Kot verwandeln. Warum also wirkt sich die Umwandlung auf die Veränderung des Reinen in Unreines aus, aber nicht auf die Veränderung des Unreinen in Reines? Allah - erhaben ist Er - bringt das Reine aus dem Unreinen hervor und das Unreine aus dem Reinen. Es kommt nicht auf die ursprüngliche Substanz an, sondern auf die Eigenschaft der Sache selbst.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „I'lam Al-Muwaqqi'in“ (3/183).
Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, wie Shaykh Al-Islam Ibn Taymiyyah - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Mehrheit ist der Meinung, dass eine umgewandelte unreine Substanz rein ist, wie es von den Hanafiten und Zahiriyyah bekannt ist. Es ist auch eine der zwei Meinungen in der Rechtsschule von Malik und Ahmad und eine Ansicht in der Rechtsschule von Asch-Schafi'i.“ Ende des Zitats, entnommen aus: Majmu' Al-Fatawa, (21/510).
Zweiter Zustand: Wenn die unreine Substanz im Medikament in ihrer ursprünglichen Form verbleibt und sich nicht in eine andere Substanz umwandelt - beispielsweise enthalten einige Medikamente Schweinefett, das in seiner ursprünglichen Form bleibt und sich während der Herstellung des Medikaments nicht verändert -, dann ist in diesem Fall sein Konsum verboten, da es den Verzehr von Teilen der Unreinheit darstellt.
Und für weiteren Nutzen: Sieh dir das Buch „Ahkam Al-Adwiya fi Asch-Schariʿah Al-Islamiyyah“ von Hassan bin Ahmad Al-Fakki an. Es ist ein nützliches Buch für dein Fachgebiet, sein Stil ist einfach, und du kannst es im Internet finden.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Dass das Verbotene - sei es berauschend oder unrein, aber nicht berauschend - wenn es seine Eigenschaften verloren hat, aufgrund derer es verboten wurde, sodass keine Spuren der Unreinheit mehr vorhanden sind oder das im Medikament enthaltene Berauschende keine berauschende Wirkung mehr hat, dann ist der Konsum dieses Medikaments erlaubt, ebenso wie seine Verschreibung an den Patienten. Denn das Verbotene oder das Unreine wurde darin aufgelöst, und es ist keine Spur mehr davon vorhanden.
Wenn aber die Spur des Verbotenen noch vorhanden ist, dann ist es weder erlaubt, es zu verschreiben, noch sich damit zu behandeln.
Ob diese Spur verbleibt oder nicht, wird von Fachleuten durch Wahrnehmung und Erfahrung erkannt, und das Wissen über die im Medikament enthaltenen Mengen hilft ebenfalls dabei, dies festzustellen.
Drittens:
Was das Nennen von Medikamenten betrifft, die verbotene (Substanzen) enthalten, so solltest du dich an Fachleute wie Apotheker wenden, die sich auf die Herstellung von Medikamenten spezialisiert haben und deren religiöse Zuverlässigkeit bekannt ist.
Und Allah weiß es am besten.