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Die Eigenschaften des Gebetsrufers (Muaddhin)

Frage: 196257

Wem steht der Gebetsruf (arab. „Adhan“) für das Gebet zu?

Wer trägt also die Verantwortung für diese Aufgabe? Gibt es eine bestimmte Person?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Erstens:

Es wird nicht vorausgesetzt, dass der Muadhhin eine bestimmte Person sein muss. Wenn demnach ein muslimischer Mann den Adhan ruft, fällt die Pflicht des Adhans für die Bewohner des Ortes weg; und dies aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „So soll einer von euch den Adhan für euch rufen und der Älteste von euch soll das Gebet vorbeten.“ Überliefert von Al-Bukhari (628) und Muslim (674).

Zweitens: Die Leute des Wissens - möge Allah ihnen barmherzig sein - haben Bedingungen für den Muadhhin erwähnt, sowie empfohlene Dinge, die berücksichtigt werden sollten.

Zu den Bedingungen, die gestellt wurden, damit der Adhan gültig ist, gehört, dass der Muadhhin ein Muslim sein muss, und ebenso bei Verstand und männlich.

Ibn Qudamah - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Der Adhan ist nur gültig, wenn er von einem muslimischen Mann gerufen wird, der bei Verstand ist. Was den Kafir angeht und ebenso den Geisteskranken, so ist er (also der Adhan) von ihnen nicht gültig, da sie nicht zu den Leuten der Anbetungen (also von denen sie angenommen werden) zählen. Und der Adhan der Frau wird ebenso nicht anerkannt, da sie nicht zu denen gehört, für die der Adhan vorgeschrieben wurde… Und wir kennen hierbei keine Meinungsverschiedenheit (unter den Gelehrten).“ Siehe „Al-Mughni“ (1/249).

Was die empfohlenen Handlungen betrifft, so ist es wünschenswert, dass der Muadhhin eine starke Stimme hat (also einen schönen Klang), vertrauenswürdig und gerecht ist, wissend über die Gebetszeiten und volljährig ist.

Ibn Qudamah - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Es ist erwünscht, dass der Muadhhin gerecht, vertrauenswürdig und volljährig ist; denn ihm wird vertraut und zu ihm kehrt man in Bezug auf das Gebet und Fasten zurück (und verlässt sich auf ihm). Man kann demnach nicht sicher sein, dass er sie mit seinem Adhan betrügt, falls er nicht derartige (Eigenschaften) haben sollte. Dies, da er von einer hohen Stelle den Adhan ruft, und man wäre von daher auch nicht sicher, dass er die Blößen (der Muslime) sehen könnte.“ Zitatende aus „Al-Mughni“ (1/249).

Und in der „Fiqh-Enzyklopädie“ (2/368) steht: „Was für den Muadhhin erwünscht ist: Es ist erwünscht, dass er gerecht ist, weil er für die Gebetszeiten verantwortlich ist und sein Blick vor den Blößen (der Muslime) geschützt ist (er sie also von seiner hohen Stelle aus nicht beobachtet). Der Adhan eines Frevlers ist zwar gültig, jedoch ist dies verpönt. Es ist auch erwünscht, dass er eine starke Stimme hat - also einen schönen Klang -, weil der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zu Abdullah Ibn Zaid sagte: ‚Steh mit Bilal auf und sag ihm das, was du gesehen hast, vor, denn er hat eine bessere Stimme als du.‘ Und weil es effektiver in der Bekanntmachung ist... Es ist auch erwünscht, dass der Muadhhin wissend über die Gebetszeiten ist, damit er den Adhan zu Beginn der Gebetszeit ruft. Ein sehender Mensch ist von daher besser als ein Blinder, da der Blinde keine Kenntnis über den Eintritt der Zeit hat.“ Zitatende, jedoch etwas gekürzt und leicht bearbeitet.

Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass, wenn eine Moschee einen fest(angestellt)en Muadhhin hat, es niemandem zusteht, ihm das Recht des Adhans streitig zu machen oder sich in sein Recht einzumischen, und ohne seine Zustimmung der Adhan zu rufen.

Und Allah weiß es am besten.

Referenz

Quelle

Islam Q&A

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